Die Abgaben aus dem Geschäftsverkehr werden nicht zurückvergütet, sondern fliessen in einen eigens dafür zu schaffenden «Klimafonds2». Dieser wird mit einem klar abgegrenzten Mandat ausgestattet werden. Er darf die Gelder nämlich nur für folgende beiden Zwecke verwenden:
1) Direkter Abbau von CO2 im Inland, und somit ausdrücklich nicht für indirekte Kompensationen. Warum? Bei indirekten Kompensationen ist der Kausalzusammenhang oft schwierig nachzuweisen.
Ein Beispiel dazu: In Indien wird mit „CO2 Kompensationsgeldern“ aus der Schweiz anstelle mehrerer Kohlekraftwerke ein Stausee zur Erzeugung von umweltfreundlicher Wasserkraft gebaut. Die Schweiz erhält dafür CO2 Zertifikate gutgeschrieben. Auf den ersten Blick klingt dies aus Emissionssicht vernünftig (der CO2 Ausstoss in der Schweiz wird in Indien kompensiert, wo es günstiger ist). Nur: Wer garantiert, dass die Kohlekraftwerke nicht trotzdem irgendwo in Indien gebaut werden? Wie wird überprüft, ob die Kohlekraftwerke ursprünglich tatsächlich gebaut worden wären ohne die Kompensationsgelder? Weiter treten durch Stausee Kollateralschäden auf: Wer stellt sicher, dass für den Bau des Stausees keine Bevölkerung vertrieben wird? Wieviel Natur und Tierwelt geht durch den Stauseebau buchstäblich baden? Zudem geht der CO2 Ausstoss in diesem Beispiel effektiv nicht zurück. Es wird einzig ein potenzieller zusätzlicher Ausstoss verhindert. Dieses Beispiel zeigt die Problematik bei Kompensationsprojekten auf. Daher werden solche von vorherein ausgeschlossen.
2) Zweitens dürfen die Gelder zur Förderung von NET eingesetzt werden.